Der ehemalige Landtagsabgeordnete Linus Förster hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg zurückgenommen.
Die Jugendschutzkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Lenart Hoesch hatte den 52-jährigen, bekannten Politiker unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in zwei Fällen am 29. September zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Diese Strafe hat Förster nun akzeptiert, wie sein Rechtsanwalt Walter Rubach bestätigt. Eine Revision habe nicht viel damit zu tun, was wirklich passiert ist. Dabei gehe es um rein rechtliche Aspekte, erklärte der Anwalt. Letztlich sei die Entscheidung so ausgefallen, weil man keine großen Aussichten auf Erfolg gesehen habe.
Auch die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihre Revision zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.
Kommentare