Laut Baureferent Gerd Merkle wolle man eine entsprechende Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen der Hochfeldstraße, der Alpenstraße, der Haunstetter Straße und der Neidhartstraße nun "schnellstmöglich" umsetzen. Dieser Bereich, in dem auch die Diesel-Villa steht, habe "bis heute den Charakter einer Gartenstadt" mit großen, zusammenhängenden Hinterhöfen und sei deshalb besonders schützenswert. Eine solche Begründung sei wichtig, damit Erhaltungssatzungen auch vor Gericht Bestand haben. Deshalb könne man auch nicht einfach das gesamte Viertel unter Schutz stellen. Letztendlich wolle man aber auch für einen weiteren Teil des Viertels, das die Verwaltung als "Gründerzeitquartier" bezeichnet, eine Erhaltungssatzung erlassen.
Abrisse oder Veränderungen an den Bestandsgebäuden in den betroffenen Gebieten bedürften dann künftig einer Genehmigung durch die Stadt. Für die Stadt kann dies allerdings bedeuten, dass sie einem Eigentümer das Grundstück abnehmen muss, wenn sie die Genehmigung nicht erteilt. Zunächst muss die geplante Erhaltungssatzung nun aber noch von der Stadtverwaltung erarbeitet werden und dann auch vor Gericht standhalten. (lat)
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