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Kinderrechte ins Grundgesetz

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StaZ-Reporter René Finke
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Impuls für notwendige Reformen in Familienrecht und Familienpolitik?

Die Koalition beabsichtigt die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. „Das darf aber nicht nur reine Symbolpolitik sein, sondern muss konkrete Auswirkungen auf Gesetzgebung und Rechtsprechung haben. Kinderrechte sollen das familiale System im Interesse der Kinder stärken“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. Er verwahrt sich allerdings dagegen, dass die Kinderrechte als Mittel missbraucht werden, um dem Staat noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu ermöglichen.

Die Kinderrechte stehen in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Bundesrepublik vor 25 Jahren unterzeichnet hat. ISUV setzt sich seit Jahren für die uneingeschränkte Anerkennung der UN-Kinderkonvention und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Ziel muss es sein, die Kinderrechte in der Praxis umzusetzen. „Das Beispiel der Verankerung von Tier- und Naturschutz als Staatsziel 1994 in Artikel 20a zeigt, dass mit einer ausdrücklichen Erwähnung im Grundgesetz ein wichtiges Signal an Staat und Gesellschaft gegeben wird, das mittelfristig gesehen einen Bewusstseinswandel einleitet“, meint Linsler. Die Verankerung der Kinderrechte in Artikel 2a könne deutlich machen, dass Kindeswille und Kindeswohl im Rahmen des familialen Systems besonders geschützt werden müssen, weil Kinder dazu nicht in der Lage seien. „Dies gilt ganz besonders nach Trennung und Scheidung“, hebt Linsler hervor.

Werden Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen, stellen sich auch Fragen: Wer kontrolliert die Einhaltung der Kinderrechte, eine staatliche Behörde, etwa das Jugendamt? Werden Kinderrechte als Vehikel benutzt, um Familien zu kontrollieren und mittels Jugendamt noch mehr in Familien „hineinzuregieren“, wenn alle Beteiligten auf ihre Rechte pochen, wie soll dann noch Familie funktionieren?
Wenn Kinderrechte schon in der Verfassung stehen, dürfen sie nicht einfach nur Symbolpolitik sein, sondern müssen konkrete Auswirkungen auf Familienrecht und Familienpolitik haben. „Wenn Kinderrechte im Grundgesetz stehen, dann müssen konkrete Schritte folgen und Defizite in Familienpolitik und Familienrecht abgebaut werden“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Über diese Fragen soll bei der Veranstaltung am Donnerstag, 26. April 2018, 19 Uhr mit Dr. Simone Strohmayr, SPD Landtagsabgeordnete, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und ISUV-Pressesprecher Josef Linsler mit Bürgerinnen und Bürger diskutiert werden. Die Veranstaltung findet im „Begegnungszentrum Zeughaus“, Zeughausplatz 4, 86150 Augsburg, „Hollsaal“ statt.

Kontakt: ISUV-Kontaktstelle Augsburg: Raffaele Brescia, Tel. 0821/29707639, augsburg[at]isuv[dot]de - http://www.isuv.de

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