Es ist bekannt, dass der Wohnungsmarkt auch in Augsburg angespannt ist und mit steigenden Mieten kämpft. Daher soll nun für das Jahr 2017 ein Mietspiegel erstellt werden, der nach wissenschaftlichen Kriterien qualifiziert ist. Mit seiner Hilfe wird die so genannte ortsübliche Miete definiert - verlässliche und wirksame Zahlen dazu gibt es bisher noch nicht.
Damit soll bei Mieterhöhungen und Neuvermietungen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sichergestellt und gesetzeswidrige Mietpreiserhöhungen, sogenannte „Mietwucher“, vermieden werden. Auch die Bestimmungen der Mietpreisbremse nehmen Bezug auf die ortsübliche Miete. Diese greift bei Mieterhöhungen und Neuvermietungen und gilt seit dem 1. August 2015 in Augsburg.
„Gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung des Mietmarktes können nur greifen, wenn ein Mietspiegel erhoben wird“, begründet Bürgermeister und Sozialreferent Dr. Stefan Kiefer den Beschluss, die Erhebung durchzuführen und dadurch eine Möglichkeit zu schaffen, die Mietpreise zu regulieren. Für die Befragung von 10.000 Haushalten bittet er die Bürgerinnen und Bürger, den Interviewern die Tür zu öffnen und an der Befragung teilzunehmen. „Der Mietspiegel dient nicht nur den vielen Augsburger Mietern, sondern letztlich der ganzen Stadtgesellschaft, weil er mehr Rechtssicherheit auf dem Wohnungsmarkt schafft.“
Die Befragung ist freiwillig
Mit der Erhebung der erforderlichen Daten für den ersten Augsburger Mietspiegel hat die Stadt das EMA-Institut für empirische Marktanalysen beauftragt. Es hat unter anderem die Mietspiegel der Städte Regensburg, Ulm und Konstanz erstellt.
10.000 zufällig ausgewählte Haushalte in Augsburg sollen die Interviewer im Rahmen einer freiwilligen Stichprobe aufsuchen und schriftlich befragen. Zu den Befragten gehören Wohnungseigentümer, Vermieter und Mieter.
Erfasst werden dabei Angaben der Mieter und Vermieter (Straßenname, Hausnummer), zu Mietverhältnis, Mietvertrag, Mietzahlung, zu Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Größe der Wohnung sowie zur Lage der Wohnung.
Zwei in einem
Parallel zum Mietspiegel wird auch der grundsicherungsrelevante Mietspiegel erneuert. Dies muss in regelmäßigen Abständen geschehen. Er dient dazu, die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln, für deren Bewilligung die Stadt Augsburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig ist. Empfänger von Sozialhilfeleistungen und Gelder für die Grundsicherung für Arbeitssuchende sind darauf angewiesen, dass die Kosten der Unterkunft regelmäßig an die Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt angeglichen werden.
Dadurch dass die Daten in der gleichen Befragung erhoben werden, können Kosten gespart und der Aufwand reduziert werden.
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