Auf Facebook schrieb die 50-Jährige laut der Anklage im April eine öffentlich sichtbare Nachricht, in der sie die Behauptung aufstellte, dass an der Augsburger Uniklinik bereits rund 70 Personen an Nebenwirkungen der Corona-Impfung verstorben seien. Diese angeblichen Impftoten habe das Krankenhaus dem Paul-Ehrlich-Institut außerdem nicht gemeldet und die Fälle seien nicht in die Statistik der "Corona-Toten" eingegangen.
Die Augsburger Staatanwaltschaft klagte die 50-Jährige wegen übler Nachrede an. Sie warf der Angeklagten vor, durch die unwahren Behauptungen den ärztlichen Direktor der Uniklinik bloß gestellt zu haben.
Gegen den Strafbefehl legte die Frau aus dem Augsburger Land Einspruch ein. Ein solcher Einspruch macht eine mündliche Verhandlung vor Gericht nötig. Zur Gerichtsverhandlung am Mittwoch erschien die Angeklagte dann allerdings nicht.
Richterin Andrea Hobert verurteilte die 50-Jährige deshalb zu der ursprünglich verhängten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hat somit noch das Recht, Einspruch zu erheben, insbesondere falls sie einen unvermeidbaren Grund für ihr Nichterscheinen vorweisen kann.
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