Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilt, konnten die bisherigen Ermittlungsergebnisse ein eigenmächtiges Handeln der Beschuldigten und damit auch den dringenden Tatverdacht des Totschlags nicht erhärten. Daher habe der zuständige Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen die 87-Jährige aufgehoben.
Die Frau wurde am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen sie werden Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs Tötung auf Verlangen fortgeführt. "Insofern besteht jedoch kein Haftgrund", so die Augsburger Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung. (pm)
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