Der seitens der Staatsanwaltschaft gegen den im "Goldfinger"-Verfahren Vorsitzenden Richter der zehnten Strafkammer des Landgerichts Augsburg gestellte Befangenheitsantrag sei von der Kammer – ohne Beteiligung des abgelehnten Richters – als verspätet und damit unzulässig verworfen worden, teilt Gerichtssprecher Christian Grimmeisen mit. In der Sache sei der Antrag darüber hinaus unbegründet.
Nach Auffassung des Gerichts hätte der am 29. Mai gestellte Befangenheitsantrag spätestens im Laufe des 28. Mai gestellt werden müssen. "Er erfolgte damit nicht mehr 'unverzüglich' und wurde daher bereits als unzulässig verworfen. In der Sache selbst sieht das Gericht den Befangenheitsantrag darüber hinaus auch als unbegründet an", heißt es vom Landgericht. (pm/jaf)
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