Im Mordfall Böhringer habe die zuständige 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg den erneuten Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Benedikt T. gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12. August 2008 mit Beschluss vom 20. Mai 2020 als unzulässig verworfen, teilt das am Donnerstag mit. Gegen den Beschluss haben beide Verteidiger von Benedikt T. sofortige Beschwerde eingelegt. Für deren Entscheidung ist nun das Oberlandesgericht München zuständig.
Zeugen für den Mord gab es keine, ein Geständnis gibt es nicht, die Mordwaffe wurde nie gefunden. Der Urteilsspruch beruhte auf Indizien. (pm)
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