Die 9. Strafkammer hatte den Angeklagten nach 32 Verhandlungstagen wegen Betrugs in 200 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. "Dem Urteil war eine umfassende Einigung des Angeklagten mit den geschädigten Krankenkassen und Sozialhilfeträgern (Kostenträgern) vorausgegangen", so das Landgericht.
Der Angeklagte hatte demnach als Hauptverantwortlicher und einziger finanzieller Nutznießer eines ambulanten Pflegedienstes im Zeitraum von 2014 bis 2019 ambulante Pflegeleistungen gegenüber den Kostenträgern unzulässig abgerechnet. Die dadurch entstandene Schadenssumme soll sich auf rund 2,6 Millionen Euro belaufen, wovon mindestens rund eine Million Euro auf die Erstattungen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen entfiel.
Das Urteil gegen die Mitangeklagte, die den Angeklagten bei einem Teil der Taten unterstützte und wegen Beihilfe zum Betrug in 113 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung verurteilt wurde, war bereits seit April dieses Jahres rechtskräftig. Das Verfahren gegen zwei weitere mutmaßlich Beteiligte ist noch beim Landgericht anhängig. (pm)
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