Der Mann hatte die Vorwürfe während des Prozesses abgestritten. Er könne sich nicht an den Unfall erinnern, erzählte er, und er habe nie die Absicht gehabt, seine Noch-Ehefrau zu töten, die ihm kurz vor jenem Morgen im März 2021 verkündet hatte, sich endgültig trennen zu wollen. Die Verteidigung sah begründete Zweifel an der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Eine medizinische Ursache oder ein Sekundenschlaf konnte aus Sicht der Anwälte nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der vorsitzende Richter Roland Christiani sah das letztendlich allerdings anders. Alle anderen Unfallursachen seien im Zuge der Beweisaufnahme und durch die Einschätzungen der Gutachter ausgeschlossen worden. Übrig bleibe somit nur noch, dass der 49-Jährige absichtlich von der B17 abgelenkt hatte und gegen den Baum gefahren war. Dafür sprach unter anderem, dass es wohl keine Versuche gab, vor dem Zusammenstoß gegenzulenken. Die 35-jährige Frau überlebte den Unfall, wurde jedoch schwer verletzt und sitzt bis heute im Rollstuhl.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes für den Ehemann gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Gericht verurteilte ihn nun zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. (lat)
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