Am Freitag meldet die Stadt Augsburg nun also 163 neue Covid-19-Fälle, welche 141 Corona-Fälle mit Meldedatum Donnerstag, 10. Dezember, drei Fälle mit Meldedatum 9. Dezember, 18 Fälle mit Meldedatum 8. Dezember und einen Corona-Fall mit Meldedatum 7. Dezember beinhalten. Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher nun 7.919 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg registriert. 6.351 Personen gelten als genesen, 1.449 sind aktuell infiziert, 119 Personen sind verstorben.
Acht weitere Menschen an oder mit Corona verstorben
Die Statistik beinhaltet acht neue Todesfälle, die das Gesundheitsamt Augsburg am Donnertag bestätigte. Der Stadt zufolge handelt es sich um vier weibliche Patientinnen der Jahrgänge 1940, 1932 und 1931 und vier männliche Patienten der Jahrgänge 1952, 1941, 1937 und 1920.
Corona an Schulen: Weitere Quarantänemaßnahmen
Aufgrund von Corona-Neuinfektionen seien zudem weitere Quarantänemaßnahmen für Schulen und Kitas veranlasst worden, so die Stadt. Betroffene Einrichtungen sind aktuell unter anderem das Jakob-Fugger-Gymnasium, die Bertolt-Brecht-Realschule, die Kita Remshartgäßchen und die Kita Schleiermacherstraße.
Neue Vorgaben für Mund-Nasen-Bedeckungen
Zudem betont die Stadt Augsburg noch, dass das Landesamt für Gesundheit (LGL) bayernweit die Standards, die Mund-Nasen-Bedeckungen erfüllen müssen, neu definiert habe. Galt bisher, dass vor allem ein Schutz vor der Verbreitung von Tröpfchen gewährleistet werden muss, zeigen Studien demzufolge, dass auch der Schutz vor Aerosolen gesichert werden muss. "Deshalb muss eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere sein, die eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache verringert", erklärt die Stadt. Klarsichtmasken aus Kunststoff "entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht und sind daher wie Visiere nicht mehr zulässig". Auch wenn sie eng anliegen, seien sie nun nicht mehr ausreichend. "Das heißt, nur noch eng anliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Mund-Nasen-Bedeckung entsprechen den Vorgaben", betont die Stadt und erklärt weiter: "Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen aus Klarsichtmaterial kann somit ab sofort als Ordnungswidrigkeit geahndet werden." (pm/jaf)
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