Die Maskenpflicht unter freiem Himmel gilt im Stadtgebiet Augsburg nun nur noch in einem festgelegten Bereich der Innenstadt, am Helmut-Haller-Platz, auf dem Hochablass-Steg und auf allen öffentlichen Spielplätzen. Auch das Verbot zum Konsum von Alkohol gilt mit Inkrafttreten der neuen Augsburger Allgemeinverfügung nur noch in den neu definierten Bereichen mit Maskenpflicht.
Im Augsburger Zentrum gilt die Maskenpflicht im Bereich zwischen Moritzplatz, Rathausplatz, Karlstraße und Stadtmarkt. In der Maximilianstraße müssen Passanten nur noch vom Moritzplatz bis auf Höhe der Hallstraße eine Maske tragen. Zudem müssen am Königsplatz, in der Bahnhofstraße und auf dem Verbindungsweg zur City Galerie nach wie vor Mund und Nase bedeckt werden. (pm)
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