Aufgrund der "sich im vierten Quartal 2021 zuspitzenden Situation in den Krankenhäusern", habe man im vergangenen Jahr weniger dringende, stationäre Behandlung durch eine Allgemeinverfügung untersagt, erklärt die Regierung von Schwaben, und betont: "Unter medizinischen Aspekten dringende und notfallmäßig erforderliche Eingriffe und Operationen waren von dieser Vorgabe zu keiner Zeit betroffen."
Zum 31. Januar endete dieser Erlass nun. Aufgrund der aktuellen Entwicklung hätten die drei ärztlichen Leiter der Krankenhauskoordinierung für Schwaben entschieden, verschiebbare Behandlungen in den schwäbischen Krankenhäusern ab sofort wieder zuzulassen.
"Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die dadurch in Anspruch genommenen Betten bei einem erhöhten Covis-19-Patientenaufkommen sowie für Notfallbehandlungen und nicht verschiebbare Eingriffe innerhalb von vier Tagen wieder zur Verfügung stehen", erklärt die Regierung von Schwaben.
Die getroffene Anordnung gilt vorläufig bis einschließlich 28. Februar. Falls zur Freihaltung stationärer Kapazitäten keine entsprechende Regelung mehr erforderlich sei, könne diese allerdings auch jederzeit widerrufen werden. (pm)
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