Die Impfungen in den Einrichtungen würden mit einem klar festgelegten Verfahren durchgeführt, erklärt Erben. Die sogenannte "Hop-on-Liste" für Personen, die geimpft werden können, sollten in Einrichtungen Impfdosen übrig bleiben, werde vom Impfzentrum verwaltet und genau dokumentiert. Üblicherweise würden so vor allem Mitarbeiter der Rettungsdienste geimpft. Im Normalfall würden diese Personen außerdem von der Stadt über verfügbare Impfungen informiert. "Wenn dies die AWO übernommen haben sollte, wäre das ungewöhnlich, wenn auch nicht unmöglich", sagt Erben.
Die AWO hatte in ihrer Erklärung angegeben, dass die Heimleiterin der Einrichtung im Herrenbach zunächst gemeinsam mit dem Impfteam die Impfung von Polizeibeamten organisiert habe. Als sich gegen Mittag abgezeichnet habe, dass dennoch bereits aufgezogene Impfdosen übrigbleiben könnten, habe die Heimleiterin ihren Lebensgefährten und dessen Mitarbeiter kontaktiert. In der Einrichtung in Haunstetten seien laut der AWO zunächst einige dort tätige Ärzte geimpft worden. Auch hier seien allerdings Impfdosen übrig geblieben, die dann "einem gerade im Hause befindlichen Hausarzt und der Ehefrau des Einrichtungsleiters verabreicht worden" seien.
Anders stellt das die Stadt Augsburg dar. Alle drei Personen, die eigentlich keine Impfberechtigung hatten, seien laut dem Gesundheitsreferent auf der Impfliste der Heime gestanden. "Wir geben den Impfstoff nicht aus der Hand und lassen die Heimleitungen schriftlich bestätigen, dass die Impfberechtigungen jeweils bestehen", so Erben. "Dazu gibt es einen Prüfvermerk durch ein Mitglied des mobilen Impfteams."
Nötig wird die Verwendung von bereits aufgezogenem Impfstoff noch in den Heimen, da die Impfdosen nur beschränkt lagerfähig sind, "weswegen idealerweise mit Personen aus dem genannten Personenkreis komplettiert wird, wenn Impfdosen übrig bleiben sollten", sagt Erben. In Ausnahmefällen könnten die Impfungen zwar auch noch am nächsten Tag verwendet werden, die Priorität der Stadt liege jedoch "eindeutig auf der Verimpfung aller Dosen, die pro Tag geplant sind", so der Gesundheitsreferent.
Inzwischen wurden nicht nur in Augsburg die entsprechenden Vorgaben verschärft, um weitere „Impfdrängelei“ zu verhindern. Eine neue Anweisung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gibt vor, dass die Berechtigung nun vor jeder Impfung nachgewiesen werden muss, etwa durch den Personalausweis oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers. (lat)
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