Nach der Genehmigung durch das Gesundheitsministerium und der Unterzeichnung des Mietvertrags könne das Zentrum mit einer Vorlaufzeit von rund zwei Wochen einsatzfähig sein. Bei der Terminvereinbarung könne dann künftig angegeben werden, an welchem Standort die Impfung verabreicht werden solle – sofern genügend Impfstoff zur Verfügung steht.
Den operativen Betrieb übernimmt, wie auch in Gablingen, das Personal des vom Landkreis beauftragten Dienstleistungsunternehmens Ecolog. „Mit der zweiten stationären Impfstelle richten wir uns nun darauf aus, den Impfbetrieb erheblich vorantreiben zu können“, so der Landrat. Zwingende Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der Landkreis die dafür notwendigen Impfstoffmengen vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt bekomme. „Die Impfstofflieferungen erreichen uns noch immer in unregelmäßigen Abständen und in sehr begrenztem Umfang". (pm)
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