Es handle sich um ein diffuses Ausbruchsgeschehen, so das Aichacher Landratsamt. Es seien "keine konkreten Ausbruchsherde bislang erkennbar". Da der Landkreis somit aber erst einen Tag über dem Wert von 50 ist, gelten weiterhin die Lockerungs-Regeln der Stufe bis 50. Unter anderem dürfen daher Einzelhandelsgeschäfte – mit einer Begrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden pro 20 Quadratmeter – geöffnet sein.
Verschärfungen gelten in Aichach-Friedberg frühestens ab Dienstag
Erst wenn die Inzidenz-Stufe an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist, ändern sich die Regelungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag. Eine Verschärfung der Maßnahmen kann im Landkreis Aichach-Friedberg somit frühestens ab Dienstag erfolgen.
Noch vor zwei Tagen hatte der Landkreis Aichach-Friedberg einen Entwurf einer Allgemeinverfügung zu weiteren Öffnungsschritten ab dem kommenden Montag vorbereitet und an die Regierung von Schwaben und das Bayerische Gesundheitsministerium gesandt. Dass diese Allgemeinverfügung nicht genehmigt werde, wurde bereits am Donnerstag bekannt. Durch den aktuell deutlichen Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz in Aichach-Friedberg ist nun wohl vorerst ohnehin nicht an weitere Öffnungen zu denken.
Kreis Dillingen wollte Außengastronomie und Kinos öffnen
Da das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungsschritte am Donnerstag vorerst generell abgelehnt hatte, kann auch der Landkreis Dillingen nicht weiter lockern.
Auch das Dillinger Landratsamt hatte, aufgrund der zuletzt relativ stabilen Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis, eine Allgemeinverfügung als Grundlage weiterer Öffnungen vorbereitet. Das Landratsamt beabsichtigte, die Außengastronomie und die Kinos unter Voraussetzungen – etwa ein Nachweis eines tagesaktuellen Schnelltests – zu öffnen. Zudem hätte unter denselben Vorgaben kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel zugelassen werden sollen. Der Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung wäre allerdings nur mit Billigung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege möglich gewesen. Das Ministerium aber will nun die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten am Montag abwarten. (pm/red)
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