Der Teilnehmerkreis oder die Besucherzahl von sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Vereins-, Parteisitzungen, Tagungen, Kongressen, Messen, kulturellen Veranstaltungen ist auf höchsten 50 Personen beschränkt (Ausnahmen gelten für Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungsgesetz). Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschränkt.
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt, der To-Go-Verkauf von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist weiterhin erlaubt.
Zusätzlich zur Maskenpflicht gilt nun auch ein striktes Alkoholverbot auf stark frequentierten Straßen und Plätzen von 21 bis 6 Uhr. Dazu zählen:
• Dillingen: Königstraße, Bayerischer Hof Platz, Taxispark, Bahnhofgelände, Kapuzinerstraße, Rosenstraße, Adolph-Kolping-Platz sowie Teile der Gabelsbergerstraße, der Regens-Wagner-Straße und der Maria-Theresia-Haselmayr-Straße
• Lauingen: Marktplatz einschließlich der angrenzenden Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraße und der Albertusstraße, Platz vor der Stadthalle einschließlich der angrenzenden Bereiche von Brüderstraße und Oberer Schanzweg, Bahnhofsgelände sowie der Bereich des Buswendeplatzes in der Friedrich-Ebert-Straße
• Gundelfingen: Prof.-Bahmann-Straße, Schnellepark, Bahnhofgelände, Vorplatz Salerno, Burggraben, Sägplatz
• Höchstädt: Marktplatz und Bahnhofgelände
• Wertingen: Marktplatz
Weiterhin ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räu-men und auf privat genutzten Grundstücken auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen zu beschränken. Diese Regelung gilt auch in der Gastronomie oder privaten Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.
Auf Zustimmung stößt bei Landrat Leo Schrell die Position der Bayerischen Staatsregierung, trotz starker Beschränkungen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen offenzulassen. „Damit wird in hohem Maße auf die Lebenssituation von Familien und Kindern Rücksicht genommen“, betont Schrell. Um dies zu gewährleisten, gilt für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis weiterhin Stufe 2 des jeweiligen Rahmenhygienekonzeptes, das heißt der Regelbetrieb findet wie bisher statt. Zudem gilt für die Schulen die Maskenpflicht für Lehrer und Schüler aller Jahrgangsstufen unverändert weiter, sodass der Präsenzunterricht dort grundsätzlich möglich ist. Die aktuelle Lage mit täglich im zweistelligen Bereich steigenden Fallzahlen zeige nach Ansicht des Landrats in aller Schärfe die Dramatik der zweiten Infektionswelle auf. (pm)
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