Nach der Veröffentlichung Artikels in der Presse habe sich daraufhin noch am Sonntag ein Zeuge gemeldet und den laut Polizei entscheidenden Hinweis auf einen beschädigten Wagen, der auf einem Firmengelände in Schwabmünchen abgestellt wurde, gegeben. Das Fahrzeug habe von der Polizei eindeutig dem Unfall zugeordnet werden können. Ob sich der Fahrer strafrechtlich verantworten muss, könne erst nach Begutachtung der Unfallörtlichkeit durch die Straßenmeisterei geklärt werden. Die der Polizei zufolge nicht unerheblichen Kosten für die Reinigung der Fahrbahn würden ihm in Rechnung gestellt. (pm)
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